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Aktuelle Änderungen der Corona Verordnung ab den 24.11.2021:
Wer Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchte,
- braucht den Nachweis eines tagesaktuellen negativen PCR-Tests (Gültigkeit bis 48 Stunden)
- einer Impfdokumentation oder digitaler Impfpass (CovPass)
- oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung
Details finden Sie unter:
Aktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg